Gef?hrliches Amt

Auch Otto Schily sieht die Verfassung eher sportlich:

Dies m?sste Schily nach den Regeln des Bundestages angeben.

Angaben dar?ber seien ihm „auf Grund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegen?ber dem Bundestagspr?sidenten nicht m?glich“.

Das hat das Verfassungsgericht ein wenig anders gesehen. Denn Schily wiederholt akkurat die Argumentation, mit der Friedrich Merz (ebenfalls Anwalt) und dessen Mitkl?ger vor das Verfassungsgericht gezogen waren – und unterlagen.

Schily war mal Innenminister. Man beginnt sich zu fragen, ob einen dieses Amt zu notorischen Ausweichman?vern gegen?ber dem Grundgesetz inspiriert. Vielleicht liegt das an der fachlichen Zust?ndigkeit; ich schlage vor, das Grundgesetz in die Verantwortung des, sagen wir, Familienministeriums, zu legen und zu sehen, ob Frau von der Leyen sich in dieser Hinsicht zu ver?ndern beginnt.

Etwas pragmatischer betrachtet, w?re auch das Justizministerium eine Idee.

Und davon abgesehen, gibt es tats?chlich auch au?erhalb der Exekutive eine zust?ndige Instanz f?r die Verfassung. Sie nennt sich Bundesverfassungsgericht und hat in diesem thematischen Zusammenhang durchaus was zu sagen. In der Regel sogar das letzte Wort.

S?ddeutsche